Vertretung vor Finanzbehörden und Gerichten

Überlassene Steuerbescheide werden von uns sorgfältig geprüft. Zur Wahrung Ihrer Rechte nutzen wir nach Prüfung der Erfolgsaussichten und Absprache mit Ihnen auch die Möglichkeiten des Rechtsbehelfsverfahrens.

Wir vertreten Sie gegenüber Finanzbehörden im Einspruchsverfahren und vor dem Finanzgericht.

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