Finanzbuchhaltungen

Die Finanzbuchhaltung ist inzwischen weit mehr als nur die Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben auf entsprechende Konten. Durch ständige Gesetzesänderungen ist bei jedem Beleg die Abzugsfähigkeit der Vorsteuer sowie die Höhe der geschuldeten Umsatzsteuer zu prüfen. Unter diesem Gesichtspunkt ist eine ordnungsgemäße Buchführung unverzichtbar und erleichtert die Erstellung des Jahresabschlusses enorm.

Die Erstellung von Buchhaltungen wird in unserer Kanzlei ausschließlich von ausgebildeten Steuerfachangestellten und Buchhaltern vorgenommen. Nach Überprüfung und Verbuchung Ihrer Belege erhalten Sie zeitnah eine Reihe von aussagekräftigen Auswertungen, wie zum Beispiel:

Eine zeitnahe ordnungsgemäße Buchführung ist Grundlage für eine optimale Zukunfts- und Investitionsplanung. Die Auswertungen aus der Buchführung sind deshalb auch bei Bankgesprächen oft unverzichtbar.

Auf Wunsch bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit der digitalen Belegbuchung an, indem die Originalbelege bei Ihnen verbleiben und wir von Ihnen nur die gescannten Belege erhalten.

Selbstverständlich bewahren wir Ihre Buchhaltungsunterlagen über die gesamte gesetzliche Frist von acht Jahren auf und können somit bei zukünftigen Betriebsprüfungen alle notwendigen Daten zur Verfügung stellen.

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