Beratung im Bereich Erbschafts- und Schenkungssteuer

Auf kaum einem anderem Rechtsgebiet ist es so einfach, Steuern zu vermeiden, wie bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Voraussetzung dafür ist, dass der Vermögensübergang auf die nächsten Generationen durch lebzeitige Schenkungen und durch letztwillige Verfügungen auch unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte gestaltet wird.

Unsere Beratung beinhaltet bei Bedarf die Bewertung des zu übertragenden Vermögens nach den einschlägigen Vorschriften des Bewertungsrechts sowie die Berechnung der möglicherweise zu erwartenden Steuerbelastung.

Wir beraten Sie gerne bei der Gestaltung Ihres Testaments oder anderer Verfügungen von Todes wegen, damit auch Ihr letzter Wille zivilrechtlich wirksam und steuerrechtlich optimal zur Geltung kommt.

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