Beratung und Gestaltung privater Vermögensübertragungen

Wir beraten Sie in sämtlichen Fragen zur privaten Vermögensübertragung auf Angehörige oder Dritte unter Berücksichtigung der aktuellsten Rechtslage und möglicher gesetzlicher Änderungen.

Wir zeigen Ihnen zudem die vom Gesetzgeber festgelegten steuerlichen Freibeträge auf und ermitteln daraufhin Übertragungswerte, beispielsweise für Immobilien. Dafür stellen wir Ihnen selbstverständlich übersichtliche Berechnungslisten zur Verfügung.

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