Lohn- und Gehaltsabrechnungen

Ständige Gesetzesänderungen und nötige Aktualisierungen der EDV-Software stellen bei Lohnabrechnungen für Arbeitgeber oft hohe Hürden dar. Fehler werden meist erst nach einigen Jahren im Rahmen einer Betriebsprüfung erkannt, wobei Rückzahlungen von Arbeitnehmern durch zu hohe Lohnauszahlungen in der Regel nicht zu erwarten sind.

Deshalb sehen wir in diesem Bereich einen weiteren großen Servicepunkt in unserer Kanzlei. Geschulte, sich ständig weiterbildende Sachbearbeiter stehen Ihnen bei sämtlichen Fragen zur Verfügung und erstellen für Sie aussagekräftige und leicht verständliche Lohnabrechnungen. Unser Service umfasst dabei:

Des Weiteren archivieren wir über den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum alle Abrechnungsdaten elektronisch und stellen Sie bei Betriebsprüfungen zu Verfügung.

Selbstverständlich vertreten wir Sie bei diesen Betriebsprüfungen vollumfänglich. Die Prüfungen finden in der Regel in unserer Kanzlei statt, wodurch Ihr Tagesablauf ungestört bleibt.

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